14 März 2022

Organspende

Social Responsibility

Organspende

Wir, als Verein, wollen etwas für unsere soziale Verantwortung tun. Deswegen werden wir Organspendeausweise und Flyer an euch verteilen, der Flyer wird euch weiter zum Thema Organspende informieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr euch den Flyer mal anguckt und, falls ihr das nicht eh schon habt, den Ausweis ausfüllt. Neben dem Flyer wollen wir auch nochmal hier über unsere Website den ganzen Verein erreichen und informieren.

Bei einer Organspende geht es darum, dass ein/e Spender*in ein Organ spendet und dieses in den Körper der empfangenden Person transplantiert wird. Dabei unterscheidet man zwischen der Organspende als lebende und als tote Person.

Bei einer Lebendorganspende werden ersetzbare Organe wie Nieren und Leberlappen gespendet, da diese nachwachsen, bzw. wir mit einer Niere leben können.

Lebenswichtige Organe wie das Herz, die Lunge, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm werden erst post mortem (nach dem Tod) entnommen.

Andere Arten der „Organspende“, die zum weiteren Kreis zählen, sind Gewebe-, Blut- und Knochenmarkspenden.

Für eine Lebendorganspende müssen spendende und empfangende Personen Kriterien erfüllen. Organspende findet grundsätzlich freiwillig statt und vor der eigentlichen Spende finden zahlreiche Informations- und Aufklärungsgespräche statt

Um lebend zu spenden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, ein zu spendendes Organ zur Verfügung haben und keine zusätzlichen Gefährdungen zum OP-Risiko haben.

Bei einer postmortalen Spende werden die Organe nach Feststellung des Hirntods entnommen und an den passenden Empfänger vermittelt. Bei einem Hirntod handelt es sich um das irreversible Ende der Hirnfunktion. Dabei ist der Kreislauf weiterhin aktiv, weshalb die Organe noch mit Sauerstoff versorgt werden und deshalb nicht absterben. Zudem muss ein Hirntod von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden. Neben der Feststellung des Hirntods ist die Zustimmung der spendenden Person eine weitere zwingende Voraussetzung. So eine Zustimmung erfolgt entweder über einen Organspendeausweis, welchen man zum Zeitpunkt des Todes bei sich trägt, oder eine Patientenverfügung. Falls sich die verstorbene Person weder für noch gegen eine Spende entschieden hat oder den Ausweis nicht bei sich trägt, sollen die nächsten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Da der Hirntod ein seltenes Phänomen ist, gibt es nur sehr selten postmortale Spenden.

Zu den transplantierbaren Geweben gehören Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase (Amnion) sowie Inselzellen (Zellen der Bauchspeicheldrüse). Gewebe können postmortal oder als Lebendorganspende gespendet werden. Da Gewebetransplantationen medizinisch einfacher sind, werden sie häufiger durchgeführt als Organtransplantationen.